ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Roland Michels Foto & Film (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ und „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten visuellen Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen. Dies umfasst insbesondere digitale Bilder, gedruckte Fotos, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos und/oder Videos telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers (www.hamburg-businessfotograf.de) angegebenen Kontaktdaten anfragen. Eine solche Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
2.3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber innerhalb der genannten Frist zustande. Die Annahme kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Eine Auftragsbestätigung oder Vorschussrechnung durch den Auftragnehmer gilt ebenfalls als Annahme.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer erbringt die angebotenen Leistungen persönlich. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.2. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos und Videos im vertraglich vereinbarten Umfang und in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG für Fotos, MP4 für Videos). Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Rohdaten (z.B. RAW-Dateien) besteht grundsätzlich nicht.
3.3. Die Auswahl der Fotos und Videos, die dem Auftraggeber übergeben werden, obliegt dem Auftragnehmer.
3.4. Der Auftragnehmer übergibt die finalen Fotos und Videos in der Regel nach Vereinbarung oder alternativ binnen vier Arbeitswochen nach dem Fototermin bzw. Drehtermin. Bei besonders aufwändigen Zusatzprodukten (z.B. Fotobüchern) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart. Betriebsbedingte Verzögerungen oder Verzögerungen durch höhere Gewalt stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3.5. Die Leistungen des Auftragnehmers unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen/Videografen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich dieses Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen (z.B. Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.) rechtzeitig vorliegen.
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte und Materialien (z.B. Texte, Logos, Bilder, Referenzvideos) fristgerecht und in den vereinbarten Formaten zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Auftraggeber Konzepte, Drehbücher, Entwürfe und Zwischenergebnisse innerhalb der vereinbarten Fristen zu prüfen und freizugeben. Die rechtzeitige Verfügbarkeit des Auftraggebers oder seiner benannten Ansprechpartner für Abstimmungen und Dreharbeiten ist sicherzustellen. Verzögerungen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu zusätzlichen Kosten oder Terminverschiebungen führen.
4.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Aufnahmeorten das Fotografieren und Filmen erlaubt ist. Eventuell entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers aufgrund von Aufnahmeverboten zählen als Arbeitszeit.
4.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, wie z.B. Witterungsbedingungen bei Außenaufnahmen, Nichterscheinen von Personen, Reisesperren oder höhere Gewalt.
4.5. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind zusätzlich zu vergüten.
4.6. Abnahme der Leistungen: Nach Bereitstellung der finalen Arbeitsergebnisse (Fotos und/oder Videos) durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers, gilt die gelieferte Arbeit als mängelfrei abgenommen. Mit dieser Abnahme, sei es ausdrücklich oder durch Fristablauf, wird die Leistung des Auftragnehmers fällig und kann in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Vergütung und Auslagen
5.1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung durch den Auftragnehmer fällig, jedoch nicht vor der Übergabe der finalen Fotos und Videos an den Auftraggeber.
5.3. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen von Hamburg (Buttstraße 4, 22767 Hamburg) aus. Eine Kilometerpauschale von 0,50 €/km wird ab 20 km Entfernung berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
5.4. Sonstige durch den Auftrag anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornobedingungen ab 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme werden fällig.
Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.2. Kann der Auftragnehmer den Auftrag aufgrund von Krankheit oder einem anderen von ihm zu vertretenden Umstand nicht durchführen, wird die geleistete Anzahlung erstattet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos und Videos im Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.2 Der Auftraggeber erhält an den bearbeiteten Fotos und finalen Videos ein zeitlich, räumlich und inhaltlich umfassendes, ausschließliches Nutzungsrecht. Dies umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung. Die Weitergabe an Dritte ist gestattet, sofern diese im direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit oder Bewerbung des Auftraggebers stehen (z.B. an Presse, Social-Media-Agenturen oder Geschäftspartner). Eine anderweitige, entgeltliche Weiterlizenzierung an nicht am Auftrag beteiligte Dritte ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
7.3. Die Rohdaten (unbearbeitete Bilder und Videos) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer und werden ausschließlich nach vorheriger Absprache an den Auftraggeber herausgegeben.
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
8.3. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4. Der Auftragnehmer haftet nicht bei „Nichtgefallen“ der Dokumentation durch den Auftraggeber, sofern die Leistung dem genehmigten Konzept entspricht und keine wesentlichen Mängel vorliegen.
8.5. Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
8.6. Der Auftragnehmer archiviert die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung nach dieser Frist stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.
§ 9 Datenschutz
9.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt deutsches Recht.
10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Hamburg.
10.3. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.